Allgemeine Geschäftsbedingungen :



1. Grundlagen

Grundlagen des Vertrages ist die VOB - Teil B in der jeweils gültigen Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen in ihrer Wertigkeit "zusätzlichen Vertragsbindungen" (vergleiche §1 Nr. 2c VOB/B).

2. Angebotsbindung

Der Bieter hält sich vier Wochen nach Angebotsabgabe an das Angebot gebunden.

3. Technische Vorschriften

Soweit DIN Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

4. Umsatzsteuer

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung nicht mehr als vier Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuersatz. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. der in sich abgeschlossenen Teilleistung mehr als vier Monate und hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz in diesem Zeitraum geändert, dann wird der zum Zeitraum der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet.

5. Gerichtsstand

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

6. Salvatorische Klausel

Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.